Die wichtigsten Informationen zur Senkung der Mehrwertsteuer

Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Bewältigung der Corona-Krise wurde neben weiteren Maßnahmen eine Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Zum 1. Juli 2020 wird der Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent reduziert. Die rechtliche Grundlage bildet das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz. Die Mehrwertsteuersenkung ist auf sechs Monate befristet.
Was bedeutet diese Veränderung für Verbraucher? Welche Maßnahmen müssen Gewerbetreibende und Freiberufler treffen? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Was ist eigentlich die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben wird. Umgangssprachlich wird die Bezeichnung „Mehrwertsteuer“ verwendet. Steuerrechtlich ist der Begriff „Umsatzsteuer“ korrekt, denn der Umsatz wird besteuert.

Die Steuersätze
Die Höhe der Umsatzsteuer ist im Paragrafen 12 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Sie beträgt in Deutschland 19 Prozent. Für eine Auswahl von Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent.

Warengruppen, für die der ermäßigte Steuersatz gilt, sind:

  • Lebensmittel
  • Futtermittel
  • Bücher und Presseerzeugnisse

Für verschiedene Dienstleistungen wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz fällig, zum Beispiel:

  • Vermietung
  • Beförderung von Personen
  • Tier- und Pflanzenzucht
  • Kunst
  • Leistungen von Zahnärzten und -technikern

u. a.

Die Festlegungen aus dem Konjunkturpaket

Zur Bewältigung der Corona-Krise wurde festgelegt:

  • Die Umsatzsteuer wird von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
  • Die Umsatzsteuersenkung ist auf einen Zeitraum von 6 Monaten, bis zum 31.12.2020 befristet.

Sonderfall Gastronomie:
In der Gastronomie wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Festlegung gilt vom 1. Juli 2020 bis 1. Juli 2021. Hinzu kommt die auf sechs Monate befristete grundsätzliche Senkung der Mehrwertsteuersätze. Das bedeutet, dass in der Gastronomie bis 31.12.2020 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent zum Tragen kommt.

Zusätzlich zur Umsatzsteuersenkung wurde ein Kinderbonus von 300 Euro pro Kind auf den Weg gebracht und das Kurzarbeitergeld aufgestockt. Ziel dieser Maßnahmen ist, den Konsum anzukurbeln, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu stärken.

Werden nun alle Waren und Dienstleistungen billiger?

Wenn alle Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergeben würden, rechnet das Statistische Bundesamt mit einer Preissenkung von durchschnittlich 1,6 Prozent. Ob diese Reduzierung die Konsumlaune wirklich beflügeln kann, ist umstritten, zumal die Mehrwertsteuersenkung nur bei preisintensiven Waren wie Autos, Kommunikationselektronik oder Haushaltsgeräten spürbar ist.

Beispiel: Wer eine Packung Joghurt kauft, die bislang 99 Cent kostete, kann durch die Umsatzsteuersenkung etwa 2 Cent sparen.
Wer einen Fernsehapparat für 500 Euro erwirbt, kann mit 15 Euro Rabatt rechnen. Beim Kauf eines Autos für 30.000 Euro können Kunden 650 Euro sparen.

Der Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz hat die Unternehmen dazu aufgefordert, die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weiterzugeben. Eine Möglichkeit, sie dazu zu zwingen, bietet das Gesetz nicht.

Wie erfolgt die Umstellung der Mehrwertsteuer im Handel?

Die Anpassung der Mehrwertsteuer auf die neuen Steuersätze stellt vor allem kleine Händler und Gewerbetreibende vor große Herausforderungen. Der Aufwand, die Kassensysteme und Preisauszeichnungen umzustellen, ist enorm.
Alternativ kann ein Rabatt ausgewiesen werden. Das heißt, die Kunden sehen auf dem Kassenbon den ursprünglichen Preis mit 19 bzw. 7 Prozent Mehrwertsteuer. Am Ende der Rechnung wird ein Rabatt ausgewiesen und vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Wer kann sparen?

Ob die Händler die Preise von 1,99 Euro wirklich auf 1,95 Euro senken, ist fraglich. Möglich ist, dass die Händler ihre Preise beibehalten und die Mehrwertsteuersenkung nutzen, um das Unternehmen wieder zu stabilisieren.
Grundsätzlich können von einer Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung diejenigen besonders profitieren, die preisintensive Waren kaufen.
Andererseits ist für Familien mit geringem Einkommen die Mehrwertsteuer häufig die einzige Steuer, die gezahlt wird und deren Höhe sie besonders belastet. Daher haben auch Geringverdiener einen Gewinn.

Besteht die Möglichkeit, dass die Frist für die Mehrwertsteuersenkung verlängert wird?
Zunächst müssen der Fortgang der Corona-Pandemie sowie die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes beobachtet werden. Eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung ist nach heutigem Stand nicht auszuschließen. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich allerdings gegen eine Verlängerung ausgesprochen, denn die Einnahmeausfälle des Bundes sind dauerhaft nicht zu kompensieren. Die Senkung der Mehrwertsteuer schlägt mit etwa 20 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen zu Buche.

Häufig gestellte Fragen:

Wie werden Handwerkerleistungen berechnet, die über einen längeren Zeitraum gehen?
Alle Handwerkerleistungen, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbracht werden, müssen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz ausgewiesen werden. Das gilt auch bei langfristigen Maßnahmen.

Was ist bei Energiekosten zu beachten?
Bei Strom, Gas und Wasser ist der Zeitpunkt der Abrechnung entscheidend für die Festlegung des Steuersatzes. Der zum Abrechnungszeitpunkt gültige Steuersatz gilt für den gesamten Verbrauch. Viele Energiedienstleister werden den Zeitraum vor dem 1. Juli 2020 getrennt abrechnen. Zur Sicherheit sollten Verbraucher die Zählerstände am 1. Juli 2020 fotografieren.

Müssen nun sämtliche Verträge angepasst werden?
Nein, eine Information an den Vertragskunden über die befristete Änderung der Umsatzsteuer genügt.