Rechnungsvorlage für Musiker und Bands

Als Musiker oder ganze Band sind Gigs, die entsprechenden Gewinn abwerfen etwas wunderbares. Doch wie stellt man seine Auftritte, Konzerte oder gar Events in Rechnung – und das so konform, dass es beim Finanzamt später keine Probleme gibt? Der Rechnungsgenerator hilft bei der Erstellung einer Rechnung schnell weiter. Alternativ steht die Rechnungsvorlage im Excel– oder Word-Format ganz einfach zum Download zur Verfügung.

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Was genau ist eine Rechnung für Musiker?

Rechnung für Musiker & BandsEin Auftritt/Konzert ist nichts anderes als eine Dienstleistung, die entsprechend in Rechnung gestellt werden kann. Ob diese ausgestellt werden muss, hängt von der Art des Konzertes ab. Handelt es sich um eine Kollekte – ein Konzert „auf Hut“, bei dem die Einnahmen anonym vom Publikum kommen und nicht von einem Veranstalter getragen werden, ist es nahezu unmöglich eine Rechnung auszustellen. In dem Fall wird sie also nicht nötig.

Anders beim Vorhandensein eines Veranstalters. Wird hier eine feste Gage vereinbart, ist dies durch eine Rechnung zu sichern, um später einen entsprechenden Nachweis für das Finanzamt zu haben. Dabei sei erwähnt: Auch „Hutgeld“ muss dem Finanzamt gemeldet werden, hierbei reicht eine Aufstellung der eingespielten Gelder.

Was sind Pflichtangaben und Besonderheiten für Musiker-Rechnungen?

Geht es um das Erstellen einer Rechnung ist immer darauf zu achten, dass sie steuerkonform ist. Dies bedeutet: Sie muss alle wichtigen Angaben enthalten, um Gewinne eindeutig nachzuweisen und Geldflüsse nachvollziehbar zu machen.

Dabei sehen die Pflichtangaben folgendermaßen aus:

  • Name und Anschrift des Dienstleisters und des Leistungsempfängers
  • Das Datum der Rechnung

Auch wenn dieses als selbstverständlich angesehen werden sollte, passiert es doch, dass es in Vergessenheit gerät. Fatal, wenn es einmal zum Verzug der Zahlung kommt. Denn im Falle einer Mahnung kann nur mit vorhandenem Datum der Zahlungsverzug geltend gemacht werden.

  • Der Leistungsumfang

Dazu zählen neben der eigentlichen Dienstleistung – dem Auftritt bzw. dem Konzert – zusätzliche Angaben wie Fahrkosten und Spesen. Hierbei muss bei diesen beiden Punkten der jeweilige Veranstaltungsort sowie das Datum des Auftritts angegeben werden.
Beim Leistungsumfang selbst sollte eine genaue Beschreibung eingefügt werden – besonders bei Streitigkeiten ein gutes Hilfsmittel.

  • Der Gesamtbetrag
  • Die Zahlungsbedingungen

Hierbei gibt es die Optionen Sofortzahlung und Zahlung in einer Frist. Bei Fristen empfiehlt es sich, dass Datum nicht zu weit von der Leistungserbringung zu setzen. Üblich sind hier Zahlungen innerhalb von 14 Tagen.

  • Die Bankverbindung
  • Steuernummer und, wenn vorhanden, die Umsatzsteuer-ID (bei angemeldetem Gewerbe)
  • Zusatz

Unter dem Zusatz ist folgende Angabe gemeint: „Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum“. Dies bedeutet schlicht, dass die Rechnung an dem Tag erteilt wurde, an dem auch die Dienstleistung erbracht wurde. Ein rechtlich relevanter Satz, mit dem man immer auf der sicheren Seite steht.

Besonderheit Umsatzsteuer – verschiedene Regelungen bei Musikern

Wird auf der Rechnung der Gesamtbetrag ermittelt, darf die Einrechnung der Mehrwertsteuer nicht fehlen. Diese ist gesondert aufzustellen und dem Netto zuzurechnen.
Jedoch ergeben sich verschiedenen Prozentsätze, die berücksichtigt werden müssen.

  • Allgemein

Ein Konzert und damit ein musikalischer Vortrag zählt zu den sogenannten Grundbedürfnissen (Kultur) und werden regulär mit 7% besteuert.

  • Geltende Kleinunternehmerregelung

Ist der Künstler beim Finanzamt gemeldet und kann im Rahmen seiner Angaben die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen, muss keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Hierbei gilt zu beachten: Ein einfaches Weglassen der Steuer ist nicht zulässig. Daher muss ein eindeutiger Verweis auf Anwendung der Regel gemacht werden, um eine konforme Rechnung ausgeben zu können.
Unter diesen Paragrafen fallen in der Regel Musiker, die ihre Kunst nebenberuflich ausüben und entsprechend kleinere und nicht konstante Einnahmen erzielen.

  • Ausnahmen

Wie bereits erwähnt, beträgt der reguläre Steuersatz 7%. Läuft die Musik nur nebenbei, beispielsweise auf Sportveranstaltungen oder Hochzeiten, kann sich die Steuer auf 19% verschieben. Die Grenze ist dabei fließend und wird dann gesetzt, wenn die Veranstaltung nicht das Konzert als Hauptzweck aufweist. Ansonsten gelten die üblichen 7%.

Wer braucht eine Rechnung von Musikern?

Bei der Frage mach dem Wer, steht der Musiker selbst an erster Stelle. Denn durch die Erstellung und Zustellung der Rechnung sichert er sich entsprechend ab. Er hat damit den Nachweis über die erbrachte Dienstleistung und kann bei Zahlungsverzügen oder Streitfragen entsprechend agieren und nachweisen. Zudem wird die Rechnung bei der Steuererklärung benötigt, um die Geldflüsse zu dokumentieren und leichter nachvollziehbar zu machen.

Diese Geldflüsse stehen im Interesse des Finanzamtes. Denn nur damit kann eine entsprechende Prüfung erfolgen und die Steuererklärung abgeschlossen werden. Durch Rechnungsbelege kann entsprechend berechnet werden, um eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung zu erstellen.

Und schlussendlich braucht auch der Veranstalter den Nachweis für seine eigenen Steuerunterlagen. Denn damit können die getätigten Ausgaben dokumentiert und nachgewiesen werden, die wiederum bei der Steuererklärung zu tragen kommen. Zudem ist er somit an die Zahlung erinnert und hat Zahlungstermine auf einen Blick.

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