Einfach eine Rechnung schreiben für den Verein

Auch als Verein können Rechnungen notwendig werden. Doch wie am besten erstellen? Hier kann der Rechnungsgenerator zuverlässige Hilfe bieten. Mit wenigen Schritten kann hier eine konforme Rechnung erstellt werden, die anschließend einfach als PDF gedownloadet werden kann.

Außerdem haben Sie die Wahl, die Rechnungsvorlage als Word oder Excel zu nutzen und entsprechend zu bearbeiten. Das für Sie passenste Design können Sie dabei aus vielen Vorlagen frei auswählen.

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Gemeinnütziger Verein und Rechnungen?

Hier kann mit einem klaren „Ja“ geantwortet werden. Denn auch Vereine zählen zu Wirtschaftsteilnehmern und sind somit bemächtigt, eine entsprechende Rechnung zu erstellen. Meist erfolgt diese auf Wunsch des Geschäftspartners. Dieser hat in der Regel sogar einen rechtlichen Anspruch auf Ausgabe einer Rechnung und deren Erhalt.

Auch Mitglieder nehmen gern für die Beiträge ihrer Mitgliedschaft eine Rechnung entgegen. Denn diese ist bei der Steuer oftmals absetzbar.
Eine weitere Möglichkeit, bei der eine Rechnung notwendig werden kann ist die Thematik Zuschüsse und Spenden, auf die Vereine oft zum weiteren Bestehen angewiesen sind. Das sogenannte Sponsoring fällt ebenfalls in diesen Bereich.

Besonderheiten bei Rechnungen durch Vereine

Fallen Tätigkeiten des Vereins an, die im ideellen Vereinsbereich liegen, sind diese nicht umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass beispielsweise Rechnungen für Mitgliedsbeiträge keine Umsatzsteuer nachweisen müssen.
Gleiches gilt für Verkäufe von Vermögensgegenständen wie gebrauchte Elektronik oder Vereinsfahrzeuge.

Rechnung für Vereine & SportlerWird ein Steuersatz zur Pflicht, wird der verminderte Steuersatz von 7 % genutzt, wenn die Tätigkeit eine Zuordnung zum Zweckbetrieb besitzt. Dies sind all jene Tätigkeiten, die dazu dienen, die gemeinnützigen Ziele des Vereins zu erreichen. Die genaue Regelung dazu ist in §65 AO (Abgabeordnung) verankert.

Ist ein Tierschutzverein z.B. bestrebt die artgerechte Haustierhaltung durch Veranstaltung eines Vortrags zu erreichen und verlangt einen Obulus an Eintritt, wird hier der verminderte Steuersatz fällig.

Erfolgen allerdings Leistungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins, wird die Umsatzsteuer mit 19 % fällig. Dies gilt beispielsweise beim Sponsoring für Werbebanner oder die Speisen und Getränke bei Vereinsfesten.

Ausnahme dieser Regelungen bilden Vereine, die unter der Kleinunternehmerregelung laut §19 UStG laufen. Diese weisen Einnahmen unter 17.500 Euro auf und werden auch im laufenden Jahr 50.000 Euro Einnahmen nicht überschreiten. In Diesem Fall darf keine Vorsteuer ausgegeben werden. Damit entfällt die Mehrwertsteuerangabe bei Rechnungserstellung. Stattdessen muss ein eindeutiger Verweis auf die angewandte Regelung ausgewiesen werden.

Pflichtangaben für die Rechnung

Soll eine konforme Rechnung erstellt werden, die ohne Probleme beim Finanzamt eingereicht werden kann, sind Pflichtangaben zu machen. Diese sind zwingend notwendig und dürfen auf keiner Rechnung fehlen.

1) Daten des Vereins
Hier wird Name und Anschrift des (Dienst-)Leisters, in dem Falle des Vereins, aufgeführt.

2) Daten des Empfängers
Auch hier sind Name und Adresse Pflicht.

3) Rechnungsdatum

4) Datum der Leistungserbringung
Dies wird vor allem dann notwendig, wenn das Rechnungsdatum vom eigentlichen Termin der Leistungserbringung abweicht.

5) fortlaufende Rechnungsnummer
Diese wird je Rechnung einmalig vergeben und kann sowohl nur Nummern als auch Buchstabenkürzel enthalten.

6) erbrachte Leistung
Hierbei wird entweder eine Beschreibung des Leistungsumfangs erstellt oder eine Mengenangabe – sofern möglich – ausgegeben.

7) Netto-Entgelt
Hierbei ist das Netto jedes aufgeführten Postens der Leistung aufzuführen

8) Mehrwertsteuersatz in Prozent und Eur pro Leistungseinheit
Hierbei gelten oben beschriebene Regelungen. Ausnahme bleibt die Kleinunternehmerregelung, bei der dieser Punkt entfällt.

9) Gesamtbetrag
Dieser Punkt ist tatsächlich keine Pflichtangabe, wird jedoch meist mit ausgegeben. Denn dies erleichtert die Zahlung seitens des Kunden ohne das ein extra Nachrechnen nötig wird.

Wann benötigt wer eine Rechnung vom Verein?

Die ersten, die wohl auf eine Rechnung bestehen werden, sind die Vereinsmitglieder selbst. Denn diese können bestenfalls ihre Gebühr steuerlich absetzen.

Zudem benötigen Sponsoren entsprechende Nachweise, wenn Geschäfte untereinander gemacht werden. So ist es üblich, dass Werbung durch den Verein als Rechnung ausgegeben wird. Auch hier ist die steuerliche Absetzung wohl Hauptpunkt, für die Forderung der Rechnung. Diese Zuwendungen an den Verein werden dann in der Regel als Betriebsausgaben verbucht.

Werden Verkäufe getätigt, beispielsweise zur Anschaffung moderner Ausstattung, wird ebenfalls zumeist eine Rechnung ausgegeben.

Im Groben kann gesagt werden, dass eine Rechnung immer dann nötig wird, wenn eine steuerliche Absetzung getätigt werden kann oder eine direkte Dienstleistung erbracht wurde und diese dem Finanzamt nachzuweisen ist.

Diese Unterlagen stehen schlussendlich immer im Interesse des Finanzamtes, welches zu prüfen hat, ob die Geldströme konform sind und das Absetzen einzelner Posten zulässig und rechtskonform ist. Dabei wird neben der Leistung selbst der jeweilige Steuersatz und der Zusammenhang zum Verein bzw. der Zielsetzung der Vereinigung überprüft.

So ist für alle Seiten bei einer Steuererklärung der entsprechende Nachweis via Rechnung zu erbringen. Ob eine Erstattung gewährt wird und in welcher Höhe obliegt zumeist dem Finanzamt. Fatal wäre jedoch eine fehlerhafte Rechnung, die zu Unstimmigkeiten führt und damit weitere Prüfungen, Mehraufwand und Kosten nach sich ziehen kann.

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